17Oktober2024

Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung: Verbandstag 2024

Unser Grundgesetz wurde 75 Jahre alt und mit ihm der für die Stadtentwicklung besonders bedeutsame Artikel 14 GG. Er gewährt Rechtssicherheit auch für das Eigentum an Grund und Boden und ist insofern eine zentrale Grundlage für die private Investitionstätigkeit in unseren Städten. Allerdings zeigt sich in der Praxis zunehmend, dass private und öffentliche Interessen im Einzelfall voneinander abweichen können und auf kooperativem Wege keine Einigung zu erzielen ist. Dringlicher werdende Wohnungsbau-, Transformations- und Innenentwicklungsaufgaben lösen deswegen die Frage aus, ob die Kommunen zur Durchsetzung öffentlicher Interessen besser anwendbare Rechtsinstrumente benötigen. Kann insbesondere die Innenentwicklung als Gemeinwohlbelang verstanden werden, der geeignet ist, an die ebenfalls in Artikel 14 verankerte Sozialpflichtigkeit des Eigentums zu appellieren? Müssen im Licht der geforderten Flächenkreislaufwirtschaft auch im Bodenrecht neue Wege gegangen werden? Unseren Verbandstag möchten wir nutzen, zu diesen Aspekten in den Austausch zu kommen und entsprechende Anstöße zu geben.

Weitere Informationen finden Sie unter: Verbandstag 2024: Verpflichtet Eigentum? Planung zwischen Eigentümer- und Gemeinwohlinteressen bei der Innenentwicklung von Städten am 17.10.2024 in Berlin (BG240101) (vhw.de)

17. Oktober 2024, 12:30 - 18:00 Uhr
Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Berlin