08Mai2023

Instrumente und Verfahren der Innenentwicklung

Die Innenentwicklung ist ein zentrales Leitbild der räumlichen Planung. Der Vorrang der Innenentwicklung ist durch die Ausdrückliche Nennung in § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB und § 1a Abs. 2 S. 1 BauGB als Grundsatz und Planungsdirektive für die Bauleitplanung festgeschrieben. Im Bereich der Bauleitplanung steht den Gemeinden dafür seit 2007 bereits die Möglichkeit zur Nutzung des beschleunigten Verfahrens der Innenentwicklung zur Verfügung. Die Anwendungsvoraussetzungen und Grenzen des beschleunigten Verfahrens werden dabei stetig durch die Rechtsprechung weiter geformt. Ebenso verändern sich auf die Anforderungen im Rahmen des der Umweltvorprüfung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens weiter. Im Rahmen der Veranstaltung soll der aktuelle Anwendungsrahmen des § 13a BauGB dargestellt werden.

Darüber hinaus sind die Gemeinden im Zuge von Innenentwicklungsmaßnahmen häufig mit Komplexen Grundeigentumsverhältnissen konfrontiert. Im zweiten Teil der Veranstaltung sollen deshalb sowohl kooperative als auch hoheitliche Instrumente und Verfahren dargestellt werden, welche je nach Fall zur Bewältigung dieser Herausforderung in Betracht kommen können.

08. Mai 2023, 09:15 - 16:40 Uhr
Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V.
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