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Wohnraumförderung

Mit der Wohnraumförderung trägt der Freistaat Bayern entscheidend dazu bei, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen. Die bayerische Wohnraumförderung hat dabei nicht nur die Großstädte im Fokus. Auch für den ländlichen Raum ist die Förderung der Wohneigentumsbildung ein wichtiger sozialer Auftrag. Wohneigentum ist dort auch Haltefaktor gerade für junge Familien.

Einkommensorientierte Förderung

Mit der Einkommensorientierten Förderung (EOF) wird der Bau oder Umbau von bedarfsgerechten und bezahlbaren Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen mit Darlehen und Zuschüssen gefördert. Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden ist in den Wohnraumförderbestimmungen (WFB 2023) ein Fördervorrang für Maßnahmen, die auf innerörtlichen Flächen erstellt werden oder die vorhandene Bausubstanz nutzen, vorgesehen. Dies umfasst beispielsweise die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden oder den Erwerb von bereits bestehenden Immobilien. Zudem werden vorrangig Vorhaben gefördert die auf brachliegenden, ehemals baulich genutzten Flächen entstehen oder im Rahmen einer angemessenen Verdichtung oder Ergänzung bestehender Siedlungsgebiete durchgeführt werden sollen. Mietwohnraumförderung ist zudem ausschließlich in Mehrfamilienhäusern mit kompakten und effizienten Grundrissen möglich. Geförderte Mietwohngebäude stellen so eine flächeneffiziente Wohnbauform dar.

 

Bayerisches Modernisierungsprogramm

Mit dem Bayerischen Modernisierungsprogramm (BayMod) unterstützt der Freistaat Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Mietwohngebäuden, beispielsweise den altersgerechten bzw. barrierefreien Umbau oder energetische Maßnahmen.

 

Kommunales Wohnraumförderprogramm

Setzen Kommunen selbst innerörtliche Maßnahmen um, können sie die Fördermöglichkeiten des Kommunales Wohnraumförderprogramms (KommWFP) nutzen. Förderfähig sind der Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen sowie der Umbau zu Mietwohnungen. Auch der Gebäudeerwerb kann gefördert werden, wenn er im Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen steht. Der maximale Zuschuss für Maßnahmen im Bestand wurde im Mai 2023 von 30 auf 40 Prozent der Gesamtkosten angehoben. Die Gemeinden können mit dem Programm somit gezielt in ihren innerörtlichen Gebäudebestand investieren. Statt neue Baulandflächen auszuweisen, können so leerstehende Gebäude zum Wohnen umgenutzt werden.

 

Eigenwohnraumförderung

In der Eigenwohnraumförderung unterstützt der Freistaat mit dem bayerischen Zinsverbilligungsprogramm Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen beim Bau und Erwerb von Eigenwohnraum durch ein zinsverbilligtes Darlehen. In der Eigenwohnraumförderung werden deutlich mehr Bestandswohnungen als Neubauten gefördert. 

 

Junges Wohnen

Auch bei der Förderung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende sollen zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden vorrangig Vorhaben gefördert werden, bei denen vorhandene Bausubstanz genutzt wird, bei denen auf brachliegenden, ehemals baulich genutzten Flächen oder im Rahmen einer angemessenen Verdichtung oder Ergänzung bestehender Siedlungsgebiete gebaut wird. Dementsprechend sind neben Neubauten auch Erweiterungen, Gebäudeänderungen oder Ersatzneubauten zuwendungsfähig.