Wohnraumförderung

Mit der Wohnraumförderung trägt der Freistaat Bayern entscheidend dazu bei, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen. Die bayerische Wohnraumförderung hat dabei nicht nur die Großstädte im Fokus. Auch für den ländlichen Raum ist die Förderung der Wohneigentumsbildung ein wichtiger sozialer Auftrag. Wohneigentum ist dort auch Haltefaktor gerade für junge Familien.

Wohnraumförderung

In der Mietwohnraumförderung gibt es zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden einen Fördervorrang für Maßnahmen, die auf innerörtlichen Flächen erstellt werden oder die vorhandene Bausubstanz nutzen. Dies umfasst beispielsweise die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden oder den Erwerb von bereits bestehenden Immobilien. Zudem werden vorrangig Vorhaben gefördert die auf brachliegenden, ehemals baulich genutzten Flächen entstehen oder im Rahmen einer angemessenen Verdichtung oder Ergänzung bestehender Siedlungsgebiete durchgeführt werden sollen. Mietwohnraumförderung ist zudem ausschließlich in Mehrfamilienhäusern unter der Einhaltung von Maximalgrößen für Wohneinheiten möglich. Geförderte Mietwohngebäude stellen so eine äußerst flächeneffiziente Wohnbauform dar.

 

Wohnraumförderbestimmungen 2022

Die Wohnraumförderbestimmungen (WFB 2022) wurden zum 1. April 2022 novelliert. Unter anderem wurde der neue Förderbaustein „drauf und dran - nachhaltig erneuern und erweitern“ eingeführt. Hier wird die Erweiterung von bestehenden Mietwohngebäuden und die Modernisierung der bestehenden Wohnungen gefördert. Der allgemeine Zuschuss wird dazu um bis zu 25 % auf 625 Euro/m² Wohnfläche aufgestockt.

 

Bayerisches Modernisierungsprogramm

Mit dem Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayMod) unterstützt der Freistaat Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Mietwohngebäuden, beispielsweise den altersgerechten bzw. barrierefreien Umbau oder energetische Maßnahmen. Die Förderkonditionen wurden zum 1. April 2022 erheblich verbessert.

 

Kommunales Wohnraumförderprogramm

Setzen Kommunen selbst innerörtliche Maßnahmen um, können sie die Fördermöglichkeiten des Kommunales Wohnraumförderprogramms (KommWFP) nutzen. Förderfähig sind der Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen sowie der Umbau zu Mietwohnungen. Auch der Gebäudeerwerb kann gefördert werden, wenn er im Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen steht. Die Gemeinden können mit dem Programm somit gezielt in ihren innerörtlichen Gebäudebestand investieren. Statt neue Baulandflächen auszuweisen, können so leer stehende Gebäude zum Wohnen umgenutzt werden.

 

Eigenwohnraumförderung

In der Eigenwohnraumförderung wurde ein ergänzender Zuschuss beim Erwerb einer Bestandsimmobilie in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro eingeführt. Dieser wird auch gewährt, wenn das erworbene Gebäude durch einen Neubau ersetzt wird. Dies setzt den Anreiz, bestehende Immobilien zu nutzen und dadurch die Versiegelung durch Neubau zu reduzieren. In der Eigenwohnraumförderung werden mittlerweile etwa doppelt so viele Bestandswohnungen wie Neubauten gefördert. Die Förderstrategie geht also nachweislich auf und trägt aktiv zu einem geringeren Flächenverbrauch bei.

 

Studierendenwohnraumförderung

Auch bei der Förderung von Wohnraum für Studierende sollen zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden vorrangig Vorhaben gefördert werden, bei denen vorhandene Bausubstanz genutzt wird, bei denen auf brachliegenden, ehemals baulich genutzten Flächen oder im Rahmen einer angemessenen Verdichtung oder Ergänzung bestehender Siedlungsgebiete gebaut wird. Dementsprechend sind neben Neubauten auch Erweiterungen, Gebäudeänderungen oder Ersatzneubauten zuwendungsfähig.