Maßnahmen des StMWi

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Maßnahmen der Landesentwicklung

Ein Kernanliegen der Flächensparoffensive, nämlich die Verankerung eines Richtwertes für die Flächenneuinanspruchnahme von 5 ha pro Tag bis 2030 im Bayerischen Landesplanungsgesetz, ist am 01.02.2021 in Kraft getreten. Von Seiten der Landesentwicklung wird darüber hinaus im Rahmen eines vielfältigen und umsetzungsbezogenen Maßnahmenbündels, insbesondere an zwei Handlungsfeldern angesetzt: den klassischen Instrumenten der Landesentwicklung und gemeinsam mit den Partnern der Flächensparoffensive an den Informations- und Unterstützungsangeboten für die Gemeinden.

Die im Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern definierten Festlegungen zur flächenschonenden und bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung werden bei der Anwendung des LEPs hoch gewichtet.

Um den Gemeinden bei den Herausforderungen in Bezug auf eine flächeneffiziente Siedlungsentwicklung beizustehen, hat der Ausbau der Informations- und Unterstützungsangebote einen besonderen Stellenwert. Neben finanziellen Fördermaßnahmen steht dabei u. a. die Weiterentwicklung der digitalen Informationsangebote im Fokus. Darüber hinaus setzen die Flächensparmanager bei den Regierungen durch ihre Beratungsund Veranstaltungsangebote wichtige Impulse.

Weiterführende Links /

Downloads

Auslegungshilfe Bedarfsbegründung

Anforderungen an die Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der landesplanerischen Überprüfung

Auslegungshilfe - Stand 05.12.2023 PDF (402 KB)

 

Landesentwicklungsprogramm 

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (kurz: LEP) ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen.

Landesentwicklungs­programm Landesentwicklungsprogramm - StMWi Bayern

 

Evaluierung des Anbindegebots

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern gibt unter 3.3 Vermeidung von Zersiedelung – Anbindegebot vor, dass neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen sind. Zu diesem verbindlichen Ziel der Raumordnung bestehen derzeit neun Ausnahmen. Im Rahmen der Flächensparoffensive hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eine Evaluierung dieser Ausnahmen vorgenommen. 

Evaluierung des Anbindegebots PDF (840 KB)