Maßnahmen des StMB

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Leitlinien und Ziele

Im Wachstumsland Bayern ist ein verträglicher Ausgleich zwischen notwendigen baulichen Entwicklungen und größtmöglicher Schonung von Grund und Boden erforderlich. Leitlinie bei Maßnahmen des StMB ist ein qualitätsvolles Wachstum. Ziele sind starke Stadt- und Ortszentren, innerörtliche Grün- und Freiräume, hochwertige Gestaltung und eine leistungsfähige und nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur.

Bei staatlichen Baumaßnahmen wird die Versiegelung von Erschließungs- und Bauflächen möglichst minimiert, auf eine effiziente Grundstücksausnutzung geachtet und Eingriffe durch Ausgleichsmaßnahmen, grüne Dächer oder Fassaden kompensiert. Nachnutzung, Nachverdichtung und Erhalt des staatlichen Gebäudebestands sind kontinuierliche Beiträge zum Flächensparen. Bei Bau und Unterhalt von Straßen sind Verkehrssicherheit und die Schonung von Naturhaushalt und Landschaftsbild als Belange gleichrangig zur Flächeninanspruchnahme. Auf Straßenbegleitflächen von Bundes- oder Staatsstraßen werden sukzessive artenreiche Lebensräume ergänzt und weiterentwickelt.

Wir unterstützen Kommunen mit Förderungen bei einer nachhaltigen, flächensparenden Entwicklung. Mit Planungszuschüssen wird z.B. die Erstellung von Nachverdichtungskonzepten unterstützt.

Die Städtebauförderung setzt mit ihren Förderschwerpunkten auf die Innenentwicklung und das Flächensparen. Im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm zählen hierzu vor allem die Förderinitiativen „Innen statt Außen“ und „Flächenentsiegelung“, die Revitalisierung von Industrie-, Gewerbe- und Bahnbrachen sowie die Konversion militärischer Flächen.

In der Wohnraumförderung sind erhöhte Förderungen möglich, wenn Maßnahmen der Stärkung oder Aufwertung innerörtlicher Lagen dienen. Die Förderung des Erhalts und Zweiterwerbs des Wohnungsbestandes ist ein Beitrag, die Flächenneuinanspruchnahme zu minimieren.

Der Experimentelle Wohnungsbau fördert mit Modellvorhaben wie „Effizient Bauen, leistbar Wohnen“, kreative, flächensparende und bezahlbare Lösungen.

Dabei soll der gesetzliche Rahmen eine flächeneffiziente Siedlungsentwicklung befördern. Dem entsprechen die Regelungen des Baulandmobilisierungsgesetzes mit der Prämisse „dichter-höher-ökologischer“ mit umgesetzten bayerischen Initiativen (Lockerung bei Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen und vom Einfügegebot im unbeplanten Innenbereich).

Das neue Abstandsflächenrecht der Bayerischen Bauordnung verkürzt die Abstandsflächen. Die Genehmigungsfreistellung von Dachgeschossausbauten und eine Ausnahmeregelung von der Aufzugspflicht beim Aufstocken schaffen Anreize zum Bestandsausbau

 

Planungszuschüsse

 

Städtebauförderung

 

Wohnraumförderung

 

Experimenteller Wohnungsbau

Hilfen für Planungsprozesse sorgen für mehr Bewusstsein bei öffentlichen und privaten Akteuren

Die Planungshilfen für die Bauleitplanung geben Hinweise für die Erstellung bedarfsgerechter Bauleitpläne. Der Leitfaden Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft thematisiert die Darstellung von Ausgleichsmaßnahmen in der Bauleitplanung. Der Leitfaden umwelt- und ressourcenschonendes Planen und Bauen gibt für den bestandsnahen Straßenbau außerorts Planungshinweise für einen umwelt-, ressourcen- und flächenschonenden sowie wirtschaftlichen Ausbaustandard. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bekommen mit dem Flyer Grundstücke aktivieren – Wohnraum schaffen Informationen zur Aktivierung von Bestandsgrundstücken.

 

Planungshilfen für die Bauleitplanung

 

Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft

 

Leitfaden umwelt- und ressourchenschonendes Planen und Bauen

 

Grundstücke aktivieren - Wohnraum schaffen