LEADER

Mit dem EU-Programm LEADER unterstützt Bayern innovative Ideen und Projekte, die zur Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raumes beitragen. Die Leitlinien sind dabei Bürgerbeteiligung, Wertschöpfung, Vernetzung und Nachhaltigkeit. Dabei werden im Sinne des Flächensparens unter anderem verschiedene Projekte zum Erhalt alter Bausubstanzen umgesetzt.

Zielgruppe: Regionale Zusammenschlüsse, Landkreise und kreisfreie Städte, Gemeindeverbünde
Thema: Interkommunale Zusammenarbeit, Innenentwicklung und Ortskernstärkung

Inhalt

LEADER unterstützt Lokale Aktionsgruppen (LAGs) bei der Erstellung und Umsetzung ihrer lokalen Entwicklungsstrategien.

  • Das Förderspektrum umfasst folgende Themen:
    • Natur/Umwelt
    • Klima/Energie
    • Land- und Forstwirtschaft
    • Freizeit/Tourismus
    • Bildung
    • Kultur/kulturelles Erbe
    • Soziales/Demographie
    • Wirtschaftliche Entwicklung
    • Lebensqualität/Grundversorgung
    • Gesundheit/Erholung
       
  • Gefördert werden:
    • Projekte zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie einer LAG
    • Gebietsübergreifende oder transnationale Zusammenarbeit zwischen LAGs
    • LAG-Management

Zuwendungsempfänger

  • Antragsberechtigt sind alle Antragsteller mit einer Rechtspersönlichkeit (ausgenommen staatliche Behörden).
  • Lokale Aktionsgruppen (LAGs)

Art der Förderung

  • Projektförderung (Zuschuss)

Fördervoraussetzungen

  • Das Projekt muss von der LAG ausgewählt werden und der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen, es darf sich dabei nicht um die Pflichtaufgaben von Gebietskörperschaften handeln.
  • Zuwendungen können nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.
  • Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen öffentlichen Förderprogrammen ist nur in Einzelfällen möglich.

Förderdauer

  • Der Bewilligungszeitraum beträgt grundsätzlich zwei Jahre.

 

Fördergeber

  • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Ablauf und Fristen

  • Jedes Projekt ist zunächst der LAG zur Bewertung vorzulegen.
  • Der Förderantrag ist beim örtlichen für LEADER zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzureichen.
  • Anträge auf Förderung nach der LEADER-Richtlinie können bis zum 31.12.2022 gestellt werden.

Weiterführende Links / Downloads

LEADER in Bayern – Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

LEADER 2014-2022 – Förderanträge und Merkblätter – Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

 

LEADER-Koordinatoren an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

Sie beraten die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) bei der Erstellung und Umsetzung ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie, unterstützen Entwicklungsprozesse und die Vernetzung der verschiedenen Partner in der Region, beraten Antragsteller bei der Planung und Umsetzung von Projekten. Sie stimmen Projekte, die andere Fachbereiche im ländlichen Raum berühren, mit den betroffenen Behörden ab, klären Zuständigkeiten für Projekte und verfassen zu jedem LEADER-Förderantrag eine Stellungnahme.

Südliches Oberbayern
Johann Kölbl
08031 3004-1700
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim
Niederbayern
Dr. Eberhard Pex
09921 608-1033
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen
Oberfranken
Michael Hofmann
09251 878-1260
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg
Unterfranken
Wolfgang Fuchs
09771 6102-1336
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a.d.Saale
Allgäu und westliches Oberland
Veronika Hämmerle
0831 52613-1303
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten
Nördliches Oberbayern und Kelheim
Agnes Stiglmaier
0841 3109-2225
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt
Oberpfalz
Hans-Michael Pilz
09181 4508-1302
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg-Neumarkt i.d.OPf.
Mittelfranken und Region Bamberg
Ekkehard Eisenhut
09842 208-1250
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim
Nördliches Schwaben und Altmühlfranken
Erich Herreiner
09081 2106-1035
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen-Wertingen

Weitere Förderungen