Bayerisches Dorferneuerungsprogramm

Mit der Dorferneuerung sollen die Standortqualität und die Lebensverhältnisse in den Dörfern verbessert und die ländlichen Räume insgesamt gestärkt werden.

Zielgruppe: Gemeindeverbünde, Gemeinden
Thema: Innenentwicklung und Ortskernstärkung, Sanierung, Umnutzung

Inhalt

Mit der Dorferneuerung sollen die Standortqualität und die Lebensverhältnisse in den Dörfern verbessert und die ländlichen Räume insgesamt gestärkt werden. Dabei wird auf die Aktivierung der Eigenkräfte und die Stärkung der vorhandenen Potenziale gesetzt. Das bürgerschaftliche Engagement, das Vereins- und Gemeindeleben, der soziale Zusammenhalt sowie die Dorfkultur werden als wesentliche Triebkräfte für eine eigenständige Entwicklung gefördert. Dem Vorrang der Innenentwicklung verpflichtet, werden lebendige und funktional vielfältige Ortszentren erhalten bzw. wieder geschaffen sowie eine flächensparende Siedlungsentwicklung unterstützt.

Ziele der Dorferneuerung

  • die örtlichen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zu verbessern
  • das Bewusstsein für die dörfliche Lebenskultur und das soziale Miteinander zu vertiefen
  • die ökonomischen, ökologischen und kulturellen Potenziale zu stärken
  • die Innenentwicklung und damit den sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu fördern
  • den eigenständigen Charakter von ländlichen Siedlungen und der Kulturlandschaft zu erhalten
  • einen Beitrag zu folgenden Themen zu leisten: Energiewende, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Sicherstellung der Grundversorgung, Mobilität, Digitalisierung

Zuwendungsempfänger

  • Gemeinden
  • Teilnehmergemeinschaften
  • natürliche und juristische Personen

Art der Förderung

Im Rahmen der Dorferneuerung werden Vorbereitungen, Planungen und Beratungen sowie gemeinschaftliche bzw. öffentliche Maßnahmen/Anlagen und private Vorhaben gefördert, wenn sie mit den Zielen der Dorferneuerung im Einklang stehen.

Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für eine Dorferneuerung ist ein Antrag der Gemeinde und die Aufnahme in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm durch das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung. Die Dorferneuerung kann in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen einschließlich im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang gelegener Weiler und Einzelanwesen durchgeführt werden; ein beteiligter Gemeindeteil soll in der Regel nicht mehr als 2000 Einwohner haben. Die Mitwirkungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger muss gegeben sein.

 

Förderhöhe

Der Fördersatz einer Kommune basiert auf der Finanzkraft je Einwohner. Der Fördersatz kann für besonders finanzschwache Gemeinden bzw. Gemeinden mit negativer demographischer Entwicklung oder bei interkommunaler Zusammenarbeit bzw. besonderen Ausgaben für energiesparende Maßnahmen erhöht werden.

  • Vorbereitung, Begleitung der Dorferneuerung, Planungen und Beratungen mit bis zu 70 %
  • Öffentliche und gemeinschaftliche Maßnahmen mit bis zu 60 %

Bei privaten Bauherren sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:

  • Private Maßnahmen an Gebäuden mit bis zu 35 % der Ausgaben, höchstens jedoch 50.000  je Gebäude; bei besonders bedeutenden Gebäuden mit bis zu 60 % der Ausgaben, höchstens jedoch 80.000  je Gebäude.
  • Private Maßnahmen an Vorbereichs- und Hofräumen mit bis zu 30 % der Ausgaben, höchstens jedoch 15.000  je Anwesen.

Bei Kleinstunternehmen der Grundversorgung können für Investitionen zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung bis zu 45 % der Ausgaben bezuschusst werden, höchstens jedoch 200.000  je Anwesen.

Förderdauer

  • Das Amt für Ländliche Entwicklung legt den Zeitraum fest, in dem die öffentlichen Maßnahmen ausgeführt und abgerechnet werden müssen.
  • Für die Durchführung privater Maßnahmen gelten gesonderte Fristen.

Fördergeber

  • Bund und Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)

Sonstige Hinweise

  • Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich zulässig.

Interessierte können sich bei den zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung zu dem Förderprogramm beraten lassen:

Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern
09951 940 0
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
0931 4101-0
Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz
-
Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben
08282 92-0
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
0951 837-0
Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
089 1213-01
Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
0981 591-0

Weitere Förderungen