Bayerisches Dorferneuerungsprogramm - Förderinitiative "Innen statt Außen"

Mit der Förderinitiative „Innen statt Außen“ werden in der Dorferneuerung die Fördermöglichkeiten zur Beseitigung von innerörtlichen Leerständen nochmals erheblich verbessert. Gemeinden, die sich dem Vorrang der Innenentwicklung verpflichten, können hierfür von einem Förderbonus profitieren.

Zielgruppe: Gemeinden
Thema: Sanierung, Nachverdichtung

Inhalt

Lebendige und attraktive Ortsmitten sind Herz und Gesicht unsere Dörfer und Gemeinden und damit des ländlichen Raumes.

Die Dorferneuerung setzt daher seit Jahren auf den Schwerpunkt Innenentwicklung, um den eigenständigen Charakter der ländlichen Siedlungen und die umgebenden Kulturlandschaften zu erhalten und mit Grund und Boden sparsam umzugehen.

Mit der Förderinitiative „Innen statt Außen“ werden in der Dorferneuerung die Fördermöglichkeiten zur Beseitigung von innerörtlichen Leerständen nochmals erheblich verbessert. Gemeinden, die sich dem Vorrang der Innenentwicklung verpflichten, können hierfür von einem Förderbonus profitieren.

Was kann gefördert werden?

  • Konzepte (u.a. Innenentwicklungskonzepte, Konzeptstudien, Machbarkeitsstudien)
  • Planungen (u.a. Rahmenpläne, Architektenwettbewerbe)
  • Entwurfsplanungen
  • Gebäudeinstandsetzung/-modernisierung/-umbau
  • Wiederbebauung bzw. Gestaltung von frei werdenden Flächen
  • Abbruch wird nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert
  • Abbruch von denkmalgeschützten Gebäuden und bereits begonnene Vorhaben werden nicht gefördert

Zuwendungsempfänger

  • Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind ausschließlich bayerische Kommunen. In der Dorferneuerung soll ein beteiligter Gemeindeteil in der Regel nicht mehr als 2000 Einwohner haben.

Fördervoraussetzungen

  • Innerörtliches, leerstehendes Gebäude oder vom Leerstand bedrohtes Gebäude
  • Selbstbindungsbeschluss der Gemeinde, vorrangig auf Innenentwicklung zu setzen
  • Gewährung des Förderbonus nur im Rahmen einer Dorferneuerung

Förderhöhe

  • Förderbonus von 20 % auf den auf der Finanzkraft je Einwohner basierenden aktuellen Dorferneuerungs-Fördersatz der jeweiligen Kommune
  • Fördersatz insgesamt maximal 80 % der förderfähigen Ausgaben
  • bei Kommunen mit negativer demographischer Entwicklung oder besonderer Finanzschwäche kann der Förderbonus um weitere 10 % angehoben werden (maximal auf bis zu 90 %)

Fördergeber

  • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Ansprechpartner

Interessierte können sich bei den zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung zu dem Förderprogramm beraten lassen:

Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern
09951 940 0
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
0951 837-0
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
0931 4101-0
Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
089 1213-01
Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz
-
Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
0981 591-0
Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben
08282 92-0

Weitere Förderungen