Städtebauförderung - Förderinitiative „Innen statt Außen“ und "Flächenentsiegelung"

Mit der Städtebauförderung unterstützen die Europäische Union, der Bund und der Freistaat die bayerischen Städte, Märkte und Gemeinden bei der städtebaulichen Erneuerung.

Zielgruppe: Gemeinden
Thema: Konversion und Revitalisierung von Brachflächen, Innenentwicklung und Ortskernstärkung, Sanierung, Umnutzung

Städtebauförderung

Mit der Städtebauförderung unterstützen die Europäische Union, der Bund und der Freistaat die bayerischen Städte, Märkte und Gemeinden bei der städtebaulichen Erneuerung. Handlungsschwerpunkte sind die Stärkung der Innenstädte und Ortsmitten, die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf sowie die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen angesichts von Funktionsverlusten. Besonderes Augenmerk liegt darüber hinaus auf der Unterstützung gemeindlicher Initiativen zur Innenentwicklung und zum Flächensparen.

Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereit.

Inhalt

Maßnahmen der Städtebauförderung dienen der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen sowie der Umwelt in Stadt und Land. Sie sind keine isolierten Einzelvorhaben, sondern umfassende städtebauliche Maßnahmen für ein ganzes Gebiet.

Der Freistaat Bayern fördert zu diesem Zweck vor allem

  • Planerische Vorbereitungen der städtebaulichen Erneuerung (z.B. Vorbereitende Untersuchungen, integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte)
  • Ordnungsmaßnahmen (z.B. Grundstücksfreilegungen, Herstellung/Änderung von Erschließungsanlagen)
  • Baumaßnahmen (z.B. Modernisierung, Instandsetzung)
  • Gemeinbedarfseinrichtungen
  • Kommunale Förderprogramme und Fonds (z.B. Quartierfonds)

Zuwendungsempfänger

  • Gemeinden

Diese können die Städtebaufördermittel zusammen mit ihrem Eigenanteil an Dritte weitergeben.

Art der Förderung

  • Projektförderung in Form von zweckgebundenen Zuschüssen

Fördervoraussetzungen

  • Voraussetzung für die Gewährung staatlicher Zuschüsse ist die Beteiligung der Gemeinde mit einem Eigenanteil an den förderfähigen Ausgaben.
  • In der Regel ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit Bezug zur Gesamtentwicklung der Gemeinde notwendig.
  • Die Maßnahme darf nicht vor Bewilligung der Fördermittel begonnen werden.

Förderhöhe

  • Die Gemeinde erhält i.d.R. einen Zuschuss in Höhe von 60 % der förderfähigen Kosten für die Einzelmaßnahme.

Fördergeber

  • Freistaat Bayern, Bund, Europäische Union

Ablauf und Fristen

Die Gemeinden melden den Regierungen jährlich ihre Förderbedarfe. Diese prüfen und bewilligen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel und unter Beachtung der Prioritätensetzungen die Anträge.

Förderinitiativen „Innen statt Außen“ und „Flächenentsiegelung“ der Bayerischen Staatsregierung

Um die Gemeinden bei der Belebung ihrer Ortskerne und beim Flächensparen noch intensiver zu unterstützen, hat die Bayerische Staatsregierung die Förderinitiativen „Innen statt Außen“ und „Flächenentsiegelung“ ins Leben gerufen. Als Teil des Maßnahmenpakets zum Flächensparen der Bayerischen Staatsregierung werden diese seit 2018 erfolgreich im Rahmen der Städtebauförderung umgesetzt.

Förderinitiative "Innen statt Außen"

Mit der Förderinitiative "Innen statt Außen" belohnt die Bayerische Staatsregierung besonderes Engagement hinsichtlich der städtebaulichen Innenentwicklung, insbesondere durch die Beseitigung von innerörtlichen Leerständen und die Vermeidung von gegenläufigen neuen Flächenausweisungen.

Inhalt

Maßnahmen zur Förderung der Innenentwicklung und des Flächensparens, insbesondere

  • Instandsetzung leerstehender oder davon bedrohter Gebäude bzw. ggf. Beseitigung der entsprechenden Gebäude, sofern diese nicht denkmalgeschützt sind
  • Instandsetzung von privaten Baudenkmälern und Ortsbild prägenden Gebäuden
  • Revitalisierung und Umnutzung von Brachflächen (Militär, Bahn, Gewerbe, Industrie)
  • Konzepte, Gutachten, Planungen und Beratungen zur Vorbereitung der städtebaulichen Erneuerung hinsichtlich des Ziels der Innenentwicklung und des Flächensparen

Förderhöhe

  • Zusätzlich zum Regelfördersatz der Städtebauförderung von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten wird im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“ ein Förderbonus von 20 % gewährt. Besonders struktur- bzw. finanzschwache Gemeinden können einen weiteren Förderbonus von 10 % erhalten und profitieren von einem Fördersatz von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Förderinitiative "Flächenentsiegelung"

Mit der Förderinitiative "Flächenentsiegelung" erhalten die Gemeinden durch eine bayerische Entsiegelungsprämie gezielte Unterstützung, befestigte oder brachliegende Flächen dauerhaft zu entsiegeln und ggf. für neue Nutzungen zu aktivieren und zurückzugewinnen.

Inhalt

Bezuschusst werden Maßnahmen, die der Entsiegelung befestigter Flächen dienen; dies sind insbesondere:

  • die Aufwertung des öffentlichen Raumes und des Wohnumfeldes durch vollständige Entsiegelung befestigter Flächen, Wechsel von Bodenbelägen zur Verbesserung der Versickerungsfähigkeit sowie Maßnahmen der Begrünung,
  • das Flächenrecycling von Brachflächen, insbesondere gewerblicher, industrieller oder militärischer Brachen, sowie Brachflächen der Bahn, durch Ordnungsmaßnahmen auf Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden sowie Freilegung brachliegender Flächen.

Die Erstellung von Konzepten, Planungen und Gutachten sowie Beratungsleistungen, die der Vorbereitung der städtebaulichen Erneuerung dienen, können gefördert werden, sofern sie im Zusammenhang mit den Zielen der Förderinitiative stehen.

Förderhöhe

  • 60% der zuwendungsfähigen Kosten

Weiterführende Links / Downloads

Städtebauförderung und ihre Initiativen „Innen statt Außen“ und "Flächenentsiegelung" - Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

 

Interessierte Gemeinden können sich bei der zuständigen Bezirksregierung zu der Förderinitiative beraten lassen:

Regierung von Oberbayern (N/W)
089 2176 2487
Regierung von Niederbayern
0871 808 1420
Regierung von Mittelfranken
0981 531 522
Regierung von Unterfranken
0931 380 1440
Regierung von Oberbayern (S/O)
089 2176 2579
Regierung der Oberpfalz
0941 5680 1421
Regierung von Oberfranken
0921 604 1570
Regierung von Schwaben
0821 327 2134

Weitere Informationen zur Städtebauförderung erhalten Sie beim:

Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Referat 36 – Städtebauförderung
089 2192-3478

Weitere Förderungen