Denkmalschutz - Förderung durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Rund 600 Sanierungsprojekte fördert die Deutsche Stiftung Denkmalschutz jährlich im gesamten Bundesgebiet. Die Unterstützung kommt Denkmalen aller Arten zugute.

Zielgruppe: Natürliche / Juristische Personen, Gemeinden
Thema: Sanierung

Inhalt

Für die Innenentwicklung im Sinne des Flächensparens ist die Sanierung und (neue) Nutzung bestehender Bausubstanz und die damit verbundene Attraktivitätssteigerung der Ortskerne von großer Bedeutung. Um Denkmäler zu sanieren, sind oft besonders anspruchsvolle und kostenintensive Maßnahmen notwendig, sodass Förderungen eine wichtige Rolle spielen.

Was kann gefördert werden?

  • Durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz förderfähige Maßnahmen sind in erster Linie alle Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung von Kulturdenkmalen in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz.
  • Förderfähig sind außer den Baukosten in Ausnahmefällen auch Arbeiten zur Erforschung des Denkmals, restauratorische und konstruktive Voruntersuchungen, die zeichnerische und fotografische Dokumentation, die Bergung und Sicherung wichtiger Artefakte sowie Planungskosten.
  • Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz kann auch Wettbewerbe finanziell unterstützen, wenn sie zur Erhaltung eines Kulturdenkmals sinnvoll sind.

Zuwendungsempfänger

  • Privatpersonen, private gemeinnützige Einrichtungen, Religionsgemeinschaften und Kommunen oder Landkreisedie ein eingetragenes Kulturdenkmal besitzen.

Art der Förderung

  • Maßnahmenbezogene Förderung

Fördervoraussetzungen

  • Alle zugänglichen Finanzmittel müssen bereits ausgeschöpft sein.
  • Werbung für kommerzielle Zwecke am Denkmal schließen eine Förderung aus.

Förderhöhe

  • Die Förderhöhe erfolgt nach freiem Ermessen der Stiftung und ihren finanziellen Möglichkeiten. Die Förderhöhe richtet sich nach der kunst- und kulturhistorischen Bedeutung, der Dringlichkeit, dem Umfang des Substanzerhalts und dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Kulturdenkmals.

Förderdauer

  • Ein Förderantrag kann immer nur für ein Förderjahr gestellt werden.

Fördergeber

  • Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Ablauf und Fristen

  • Antragsfrist ist der 31.08. für eine Förderung im Folgejahr.
  • Nach Abschluss eines Fördervertrags ist die geförderte Maßnahme innerhalb von 12 Monaten (haushaltsjahrübergreifend) durchzuführen.

Sonstige Hinweise

  • Grundsätzlich sollen alle Bauleistungen durch Fachfirmen ausgeführt werden.

Weiterführende Links / Downloads

Website der Deutschen Stiftung für Denkmalschutz

Weitere Förderungen